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Rechtsanwältin für Maklerrecht

Recht

 

Als Rechtsanwältin für Maklerrecht mit Kanzleisitz in Berlin-Charlottenburg berate und vertrete ich Makler, Käufer, Verkäufer, Vermieter und Mieter bei rechtlichen Fragen rund um Maklerverträge, Provisionsansprüche und Streitigkeiten aus der Immobilienvermittlung.

Die Kanzlei Michaeli unterstützt Sie insbesondere bei der Prüfung von Maklerverträgen, der Durchsetzung oder Abwehr von Maklerprovisionen, Fragen zur Nachweis- und Vermittlungstätigkeit, Widerrufsrechten, Pflichtangaben, Reservierungsvereinbarungen sowie bei Konflikten im Zusammenhang mit Immobilienkauf oder Vermietung.

 

 

 

Maklervertrag prüfen lassen

Ein Maklervertrag bildet die Grundlage für die Tätigkeit des Immobilienmaklers und für einen möglichen Provisionsanspruch. Streit entsteht häufig darüber, ob ein Maklervertrag wirksam zustande gekommen ist, welche Leistung geschuldet war und unter welchen Voraussetzungen eine Provision verlangt werden kann.

Ich prüfe Maklerverträge sowohl aus Sicht von Maklern als auch aus Sicht von Käufern, Verkäufern, Vermietern und Mietern. Dabei geht es unter anderem um Provisionsvereinbarungen, Laufzeiten, Exklusivität, Widerrufsbelehrungen, Pflichtangaben und die konkrete Ausgestaltung der Maklerleistung.​

Maklerprovision durchsetzen oder abwehren

Ob ein Anspruch auf Maklerprovision besteht, hängt vom Einzelfall ab. Erforderlich ist regelmäßig, dass ein wirksamer Maklervertrag vorliegt, der Makler eine Nachweis- oder Vermittlungsleistung erbracht hat und der Hauptvertrag aufgrund dieser Tätigkeit zustande gekommen ist.

Ich berate und vertrete Mandanten bei der Durchsetzung berechtigter Provisionsansprüche ebenso wie bei der Abwehr unberechtigter Provisionsforderungen. Dabei werden unter anderem Vertragsschluss, Kausalität, Pflichtverletzungen, Widerrufsrechte und die konkrete Tätigkeit des Maklers geprüft.

Nachweis- und Vermittlungstätigkeit

Im Maklerrecht ist häufig entscheidend, ob der Makler lediglich eine Gelegenheit zum Vertragsschluss nachgewiesen oder den Abschluss eines Vertrags tatsächlich vermittelt hat. Diese Unterscheidung kann für den Provisionsanspruch von erheblicher Bedeutung sein.

Ich prüfe, welche Leistung im konkreten Fall geschuldet und erbracht wurde und ob die Voraussetzungen für einen Provisionsanspruch erfüllt sind. Dies betrifft unter anderem Immobilienkäufe, Vermietungen und gewerbliche Vermittlungstätigkeiten.

Widerruf und Verbraucherschutz im Maklerrecht

Bei Maklerverträgen mit Verbrauchern spielen Widerrufsrechte und Informationspflichten eine wichtige Rolle. Fehlerhafte oder fehlende Belehrungen können Auswirkungen auf den Provisionsanspruch haben.

Ich berate Mandanten zu Fragen des Widerrufs, zu Pflichtinformationen im Maklervertrag und zu den rechtlichen Folgen, wenn gesetzliche Vorgaben nicht eingehalten wurden.

Reservierungsvereinbarungen und Immobilienvermittlung

Reservierungsvereinbarungen kommen in der Immobilienvermittlung häufig vor, sind rechtlich aber nicht immer unproblematisch. Entscheidend ist unter anderem, ob eine gesonderte Zahlung vereinbart wurde, welche Gegenleistung der Makler übernimmt und ob die Vereinbarung wirksam ausgestaltet ist.

Ich prüfe Reservierungsvereinbarungen und berate bei Streitigkeiten über Reservierungsgebühren, Rückzahlungsansprüche und die rechtliche Wirksamkeit entsprechender Vereinbarungen.

Häufige Fragen zum Maklerrecht

Wann entsteht ein Anspruch auf Maklerprovision?
Ein Anspruch auf Maklerprovision setzt regelmäßig voraus, dass ein wirksamer Maklervertrag besteht, der Makler eine Nachweis- oder Vermittlungsleistung erbracht hat und der Hauptvertrag aufgrund dieser Tätigkeit zustande gekommen ist. Im Einzelfall sind insbesondere Vertragsschluss, Kausalität und die konkrete Maklerleistung zu prüfen.

Wie können Maklerunternehmen Provisionsansprüche rechtssicher vorbereiten?
Maklerunternehmen sollten auf klare Maklerverträge, transparente Provisionsvereinbarungen, vollständige Pflichtinformationen und eine nachvollziehbare Dokumentation ihrer Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit achten. Dies kann helfen, spätere Streitigkeiten über die Entstehung des Provisionsanspruchs zu vermeiden.

Was kann ein Maklerunternehmen tun, wenn die Provision nicht gezahlt wird?
Wird eine Maklerprovision nicht gezahlt, sollte zunächst geprüft werden, ob die Voraussetzungen des Provisionsanspruchs erfüllt und nachweisbar sind. Dazu gehören Maklervertrag, Maklerleistung, Abschluss des Hauptvertrags und der Zusammenhang zwischen Maklertätigkeit und Vertragsschluss.

Welche rechtlichen Risiken bestehen bei Maklerverträgen mit Verbrauchern?
Bei Maklerverträgen mit Verbrauchern spielen Widerrufsrechte, Informationspflichten und Formvorgaben eine wichtige Rolle. Fehlerhafte oder unvollständige Belehrungen können Auswirkungen auf den Provisionsanspruch haben und sollten daher sorgfältig vermieden werden.

Kann eine Maklerprovision abgewehrt werden?
Ob eine Maklerprovision abgewehrt werden kann, hängt vom konkreten Einzelfall ab. Zu prüfen sind unter anderem der Maklervertrag, die erbrachte Tätigkeit, mögliche Pflichtverletzungen, Widerrufsrechte und die Frage, ob der Hauptvertrag tatsächlich aufgrund der Maklerleistung zustande gekommen ist.




 

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