Rechtsanwältin für Bau- und Werkvertragsrecht

Als Rechtsanwältin für Bau- und Werkvertragsrecht mit Kanzleisitz in Berlin-Charlottenburg berate und vertrete ich Auftraggeber, Bauherren, Eigentümer, Handwerksbetriebe und Unternehmen bei rechtlichen Fragen rund um Bauverträge, Werkverträge, Mängel, Abnahme, Vergütung und Vertragsstörungen.
Die Kanzlei Michaeli unterstützt Mandanten bundesweit bei der Prüfung und Gestaltung von Verträgen, bei Streitigkeiten über Bau- und Werkleistungen, bei Mängelansprüchen, offenen Werklohnforderungen, Nachträgen, Fristen, Abnahmen und der außergerichtlichen oder gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen.
Bauvertrag und Werkvertrag prüfen lassen
Bau- und Werkverträge bilden die Grundlage für die geschuldete Leistung, Vergütung, Ausführungsfristen, Abnahme und Haftung. Unklare oder unvollständige Vertragsregelungen führen häufig zu Streitigkeiten zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern.
Ich prüfe und gestalte Bauverträge und Werkverträge für private und gewerbliche Mandanten. Dabei geht es unter anderem um Leistungsbeschreibung, Vergütung, Abschlagszahlungen, Nachträge, Fristen, Abnahme, Mängelrechte und Haftungsregelungen.
Mängel bei Bau- und Werkleistungen
Streit über Mängel entsteht häufig, wenn Bau- oder Werkleistungen nicht wie vereinbart ausgeführt wurden. Dann stellt sich die Frage, ob tatsächlich ein Mangel vorliegt, welche Rechte bestehen und welche Schritte vor oder nach der Abnahme möglich sind.
Ich berate Auftraggeber und Auftragnehmer bei der Prüfung von Mängelansprüchen, Nachbesserungsverlangen, Fristsetzungen, Zurückbehaltungsrechten, Schadensersatzforderungen und der rechtlichen Bewertung der konkreten Bau- oder Werkleistung.
Abnahme, Vergütung und offene Rechnungen
Die Abnahme ist im Bau- und Werkvertragsrecht ein zentraler Zeitpunkt. Sie kann Auswirkungen auf Vergütung, Mängelrechte, Beweislast und Verjährung haben. Auch Streitigkeiten über Abschlagszahlungen, Schlussrechnungen oder offene Werklohnforderungen kommen häufig vor.
Ich unterstütze Mandanten bei Fragen zur Abnahme, zur Durchsetzung oder Abwehr von Vergütungsansprüchen, bei offenen Rechnungen, Rechnungskürzungen und bei Streitigkeiten über die ordnungsgemäße Fertigstellung der vereinbarten Leistung.
Nachträge, Verzögerungen und Vertragsstörungen
Während der Durchführung von Bau- oder Werkleistungen kommt es häufig zu Änderungen, zusätzlichen Leistungen, Verzögerungen oder Meinungsverschiedenheiten über den geschuldeten Leistungsumfang.
Ich berate Mandanten bei Nachträgen, Bauzeitverzögerungen, Fristsetzungen, Kündigungen, Leistungsverweigerungen und sonstigen Vertragsstörungen. Ziel ist eine rechtlich klare Bewertung der Ansprüche und eine interessengerechte Lösung des Konflikts.
Häufige Fragen zum Bau- und Werkvertragsrecht
Was sollte vor einer Mängelrüge geprüft werden?
Vor einer Mängelrüge sollte geprüft werden, welche Leistung vertraglich vereinbart war, worin die Abweichung besteht und ob der Mangel ausreichend konkret beschrieben werden kann. Auch Fristen, Beweise und die bisherige Kommunikation zwischen den Parteien spielen eine wichtige Rolle.
Wann sollte ein Sachverständiger eingeschaltet werden?
Ein Sachverständiger kann sinnvoll sein, wenn technische Mängel, Ausführungsfehler oder Schadensursachen fachlich geklärt werden müssen. Eine rechtliche Beratung kann helfen einzuschätzen, ob und wann ein Gutachten zweckmäßig ist.
Darf ein Auftraggeber Zahlungen wegen Mängeln zurückbehalten?
Ob ein Zurückbehaltungsrecht besteht, hängt vom konkreten Vertrag, dem behaupteten Mangel und dem Stand der Leistung ab. Nicht jede Beanstandung berechtigt automatisch dazu, Zahlungen vollständig einzubehalten.
Was können Auftragnehmer tun, wenn ihre Rechnung nicht bezahlt wird?
Auftragnehmer sollten prüfen lassen, ob die Forderung fällig ist, ob eine Abnahme erfolgt ist und ob Einwendungen des Auftraggebers berechtigt sind. Danach kann entschieden werden, ob eine außergerichtliche Zahlungsaufforderung oder gerichtliche Durchsetzung sinnvoll ist.
Welche Bedeutung hat die Abnahme?
Die Abnahme ist im Werkvertragsrecht besonders wichtig, weil sie Auswirkungen auf Vergütung, Mängelrechte, Beweislast und Verjährung haben kann. Deshalb sollte sorgfältig dokumentiert werden, ob und in welcher Form eine Abnahme erfolgt ist.
Was ist bei zusätzlichen Leistungen zu beachten?
Zusätzliche Leistungen sollten möglichst klar beauftragt und dokumentiert werden. Streit entsteht häufig, wenn unklar bleibt, ob eine Zusatzleistung vereinbart wurde und ob hierfür eine zusätzliche Vergütung verlangt werden kann.