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Bau-, Architektenrecht und Werkvertragsrecht​

​​Wenn Sie als Bauherr, Sanierungsauftraggeber oder Käufer einer neu errichteten Eigentumswohnung mit den Leistungen von Bauunternehmen oder Architekten unzufrieden sind, unterstütze ich Sie dabei, Ihre Ansprüche auf Nachbesserung oder Gewährleistung rechtzeitig und wirksam durchzusetzen. So sichern Sie Ihre Rechte und vermeiden kostspielige Verzögerungen.

Sind Sie hingegen Bauunternehmer, Handwerker oder Architekt, geht es in erster Linie darum, dass Ihre oft erheblichen Vorleistungen auch vergütet werden. Ich helfe Ihnen, offene Forderungen konsequent einzutreiben und verteidige Sie gegen unberechtigte Einwände wegen Mängeln oder Bauverzug.

Auch im Werkvertragsrecht stehe ich Ihnen mit Erfahrung und Fachkenntnis zur Seite. Ob es um die Gestaltung und Prüfung von Werkverträgen, die Durchsetzung von Werklohnforderungen oder die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche geht – ich begleite Sie bei allen rechtlichen Fragen rund um Werkleistungen und sichere Ihre Interessen außergerichtlich wie auch vor Gericht.

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​Ich berate und vertrete Sie in Fragen rund um Bauprojekte, Architektenverträge und Werkverträge.

 

Zu meinen Schwerpunkten gehören insbesondere:

Gestaltung und Überprüfung von Werkverträgen in allen Branchen

 

Durchsetzung und Abwehr von Honorar-, Werklohn- und Schadensersatzansprüchen – außergerichtlich und vor Gericht

 

Beratung und Vertretung bei der Abnahme von Bauleistungen und Werkleistungen

 

Unterstützung bei Baubehinderungen, Bauverzug und Leistungsstörungen im Werkvertragsrecht

 

Geltendmachung und Abwehr von Mängel- und Gewährleistungsansprüchen

 

Absicherung von Vergütungsansprüchen sowie Eintragung von Bauhandwerkersicherungshypotheken

 

Vertretung in gerichtlichen Beweisverfahren

 

Durchsetzung und Abwehr von Vertragsstrafen

 

Prozessführung in allen Instanzen

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