Olivaer Platz 16 · 10707 Berlin - Charlottenburg · 030 629 279 45 · info@kanzlei-michaeli.de
KANZLEI MICHAELI
Bau-, Architektenrecht und Werkvertragsrecht
Wenn Sie als Bauherr, Sanierungsauftraggeber oder Käufer einer neu errichteten Eigentumswohnung mit den Leistungen von Bauunternehmen oder Architekten unzufrieden sind, unterstütze ich Sie dabei, Ihre Ansprüche auf Nachbesserung oder Gewährleistung rechtzeitig und wirksam durchzusetzen. So sichern Sie Ihre Rechte und vermeiden kostspielige Verzögerungen.
Sind Sie hingegen Bauunternehmer, Handwerker oder Architekt, geht es in erster Linie darum, dass Ihre oft erheblichen Vorleistungen auch vergütet werden. Ich helfe Ihnen, offene Forderungen konsequent einzutreiben und verteidige Sie gegen unberechtigte Einwände wegen Mängeln oder Bauverzug.
Auch im Werkvertragsrecht stehe ich Ihnen mit Erfahrung und Fachkenntnis zur Seite. Ob es um die Gestaltung und Prüfung von Werkverträgen, die Durchsetzung von Werklohnforderungen oder die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche geht – ich begleite Sie bei allen rechtlichen Fragen rund um Werkleistungen und sichere Ihre Interessen außergerichtlich wie auch vor Gericht.
Ich berate und vertrete Sie in Fragen rund um Bauprojekte, Architektenverträge und Werkverträge.
Zu meinen Schwerpunkten gehören insbesondere:
Gestaltung und Überprüfung von Werkverträgen in allen Branchen
Durchsetzung und Abwehr von Honorar-, Werklohn- und Schadensersatzansprüchen – außergerichtlich und vor Gericht
Beratung und Vertretung bei der Abnahme von Bauleistungen und Werkleistungen
Unterstützung bei Baubehinderungen, Bauverzug und Leistungsstörungen im Werkvertragsrecht
Geltendmachung und Abwehr von Mängel- und Gewährleistungsansprüchen
Absicherung von Vergütungsansprüchen sowie Eintragung von Bauhandwerkersicherungshypotheken
Vertretung in gerichtlichen Beweisverfahren
Durchsetzung und Abwehr von Vertragsstrafen
Prozessführung in allen Instanzen