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Maklerrecht

​​Ich berate und vertrete Sie in allen Fragen des Maklerrechts – sowohl bei Wohn- als auch bei Gewerbeimmobilien.

 

Maklerrecht bei Wohnimmobilien

​Seit Ende 2020 gelten mit den §§ 656a bis 656d BGB neue Vorschriften für Maklerverträge über Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser:

 

Verträge können nur noch in Textform geschlossen werden – nicht mehr mündlich oder stillschweigend.

 

Ist der Käufer Verbraucher, besteht ein Provisionsanspruch des Maklers nur dann, wenn mit dem Verkäufer eine gleich hohe Provision vereinbart und von diesem auch tatsächlich gezahlt wurde.

 

Zudem hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Maklerverträge, die mit Verbrauchern per E-Mail, Telefon oder außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen werden, einem Widerrufsrecht unterliegen (BGH, Urteil vom 07.07.2016 – I ZR 30/15).

Fehlt eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung, kann der Vertrag auch nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags – und unter Umständen selbst nach Zahlung der Provision – noch widerrufen werden.

Für Immobilienmakler

​Als Immobilienmakler stehen Sie vor der Herausforderung, Ihre Ansprüche rechtssicher abzusichern. Schon kleine Fehler bei der Vertragsgestaltung oder Belehrung können dazu führen, dass eine Provision nicht durchsetzbar ist. Ich unterstütze Sie bei:

 

Gestaltung und Prüfung von Maklerverträgen

 

rechtssicherer Formulierung von Widerrufsbelehrungen

 

Durchsetzung von Provisionsansprüchen

 

Beratung zu Reservierungsvereinbarungen und Vertragsdetails

Für Maklerkunden

​Als Kunde eines Maklers möchten Sie Ihre Rechte kennen und wahrnehmen. Ich helfe Ihnen bei:

 

Überprüfung und Anfechtung von Provisionsforderungen

 

Widerruf von Maklerverträgen

 

Abwehr unberechtigter Provisionsansprüche

 

Geltendmachung von Schadensersatz gegen Makler

Meine Beratung: Klar, verständlich und praxisnah

 

Ich lege Wert auf eine klare Sprache und lösungsorientierte Beratung. Anstelle komplizierter Juristensprache biete ich Ihnen nachvollziehbare Handlungsempfehlungen, die Ihre wirtschaftlichen Interessen in den Vordergrund stellen. Mit  meiner Erfahrung im Maklerrecht kenne ich sowohl die typischen Risiken als auch die Chancen und vertrete Ihre Interessen engagiert – außergerichtlich und vor Gericht.

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